Der Ort der Menschenrechte bleibt eigentümlich unbestimmt. Im Viereck von Politik und Recht, Moral und Religion formulieren sie einen universalen Geltungsanspruch, der allerdings als Konstruktion mit kulturell beschränkter Haftung offenbar wird. Das zeigen namentlich die Gewalteskalationen in der Ukraine und dem Nahen Osten, deren Rezeption auch unsere europäischen Gesellschaften vor politische Zerreißproben stellt. Dazu kommen die globale Konjunktur autoritärer Staatsformen und identitätspolitische Anwürfe gegen „westlichen Werte-Export“. Kurzum: Das humanistisch-emanzipatorische Ideal der Menschenrechte wirkt zunehmend verletzlich. Welche Entwicklungen unterliegen diesem Schwund an normativer Spannkraft? Wie lassen sich Menschenrechte heute noch plausibel begründen? Erweist sich die Forderung nach ihrer Begründung gar als Ballast auf dem Wege ihrer praktischen Durchsetzung?
Darüber diskutierten am 8. April der jüngst mit dem Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung ausgezeichnete Philosoph Omri Boehm und der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers im Rahmen eines Streitgespräches des Dialogprojektes „Kohäsion durch Konflikt“. Die von der Evangelischen Akademie zu Berlin und dem Netzwerk „Religion & Demokratie“ ausgerichtete Veranstaltung fand vor rund 300 Zuschauerinnen in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt statt. Die Moderation übernahm der Theologe und Netzwerkpartner Gregor Maria Hoff.
Boehm begann den inhaltlichen Austausch mit einer Anekdote zum abrupten Abbruch der „selbstverständlichen Wahrheit unveräußerlicher Menschenrechte“. Seine New Yorker Studierenden glaubten mittlerweile nicht mehr an diese kanonische Formel der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Als Erzeugnis weißer, männlicher Sklavenhalter werfe sie die ganze Doppelbödigkeit des Menschenrechtsdiskurses ins Bild: bestenfalls moralische Heuchelei, schlimmstenfalls Maskerade für hegemoniale Interessenspolitik. Scheitert damit ein zentrales Ideal der Aufklärung? Nein, Boehm verteidigt den „radikalen Universalismus jenseits von Identität“ als unerlässlichen Quell der Humanität. Die Begründung für Menschenrechte findet er indes weder in einem transzendenten Gott noch einer moralisch blinden Natur, sondern im Kategorischen Imperativ Immanuel Kants: Universelle Würde habe der Mensch nicht aufgrund spezifischer Eigenschaften, sondern als selbstzweckhaftes vernunftbegabtes Wesen.
Möllers plädierte demgegenüber für strategische Begründungsaskese. Der Clou menschenrechtsbasierter Ordnungen bestehe gerade darin, dass die Bürger ihr aus verschiedenen, teilweise einander widersprechenden Gründen zustimmen könnten. Nicht zuletzt sicherten Demokratien auch die Freiheit von der Begründung. In dieser Spur ließen sich Menschenrechte institutionell weniger durch voraussetzungsreiche Argumente denn durch „benevolente Machiavellismen“, sprich: politische Listen etwa zur Mehrheitsgewinnung, verwirklichen. Insgesamt dämpfte Möllers jedoch die Erwartungen hinsichtlich einer Revitalisierung des Menschenrechtsideals. Belastet sei es durch ein Syndrom aus begrifflicher Entgrenzung (etwa durch den Einschluss von Umwelt und Tieren), dem nachlassenden geschichtsphilosophischen Drive des zugrundeliegenden linksliberalen Emanzipationsprojektes, der abnehmenden Zurechenbarkeit von Handlungsfolgen im Zuge gesellschaftlicher Differenzierung und der erodierenden normativen Plausibilität angesichts des fortgesetzten Ausschlusses benachteiligter Gruppen. Während Boehm die Diagnose teilte, insistierte er doch auf der Notwendigkeit von Gründen, um „radikale Kritik“ an nicht-menschenrechtskonformen Praktiken äußern zu können.
Wie fügt sich nun die Religion in das Panorama menschenrechtlicher Kontroversen? Boehm beurteilte sie als institutionelle Form skeptisch, erblickte aber im Glauben (faith) eine Ressource, allgemein konsentierte, jedoch ungerechte Normen zu hinterfragen. Möllers wiederum sah keine Handhabe, eine „Nettobilanz“ demokratischer religiöser Beiträge zu ziehen. Als anregend empfinde er vor allem die Erkenntnis der Historizität universalistischer Behauptungen in der protestantischen Theologie des 19. und 20. Jahrhunderts.
Insgesamt zeigte der Abend zumindest performativ, dass die unter Erschöpfungsverdacht gestellten Menschenrechte weiterhin reflexive Inspiration zu bieten vermögen.
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